für Verträge über die Event-Ticketing-Plattform EventGig
Version 1.1 – 01.09.2025
CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt)
Steinackersweg 5
28857 Syke
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt), Steinackersweg 5, 28857 Syke – nachfolgend „Anbieter" genannt – und den vertraglich autorisierten Nutzern dieser Software – nachfolgend „Kunden" genannt.
Das Angebot von EventGig richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(1) Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der webbasierten Plattform EventGig (im Folgenden EventGig), welche der Anbieter auf eigenen bzw. von ihm betriebenen Servern zur Verfügung stellt. EventGig ermöglicht es, physische Veranstaltungen wie beispielsweise Partys, Musikevents oder Konzerte digital zu organisieren. Hierzu gehört insbesondere die digitale Abwicklung des Ticketverkaufs sowie die Verwaltung von Teilnehmeranmeldungen.
(2) Durch diesen Vertrag erhält der Kunde Zugang zu EventGig als Software as a Service (SaaS) über eine bestehende Internetverbindung. Der Kunde darf EventGig für seine geschäftlichen Zwecke nutzen und ist berechtigt, eigene Daten innerhalb von EventGig zu erfassen, zu verwalten und abzulegen.
(3) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die vertrauliche Behandlung seiner Login-Daten zu EventGig. Diese dürfen unter keinen Umständen an unbefugte Personen herausgegeben werden. Erstellt der Kunde seine Zugangsinformationen selbst, muss er für deren sichere Verwahrung Sorge tragen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem unrechtmäßigen Gebrauch der Anmeldedaten resultieren. Die erforderlichen Zugangsinformationen werden vom Anbieter bereitgestellt oder können vom Kunden eigenständig festgelegt werden.
(4) Der Anbieter agiert ausschließlich als Plattformbetreiber und führt keine geschäftlichen Prozesse für den Kunden aus. Insbesondere erfolgt die Zahlungsabwicklung für Ticketverkäufe ausschließlich über externe Zahlungsdienstleister (wie Stripe, PayPal oder vergleichbare Anbieter). Der Anbieter stellt lediglich die technische Schnittstelle zur Verfügung, bearbeitet oder verwaltet jedoch selbst keine Zahlungsströme oder Transaktionen.
(5) Für die Nutzung von EventGig muss der Kunde über eine funktionierende Internetverbindung sowie geeignete Hardware verfügen. Die Sicherstellung dieser technischen Voraussetzungen – inklusive der Netzwerkverbindung und aller Übertragungsstrecken – obliegt ausschließlich dem Kunden und ist nicht Teil dieser Vereinbarung.
(6) Sämtliche Kundenbereiche innerhalb von EventGig sind durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugte Zugriffe abgesichert. Für den Betrieb von EventGig setzt der Anbieter auf professionelle IT-Infrastruktur, die sowohl Rechenleistung als auch Datenspeicher umfasst. Diese kann sowohl aus eigenen technischen Ressourcen des Anbieters als auch aus Leistungen externer IT-Dienstleister wie zertifizierter Hosting-Provider bestehen. Zur Erbringung der Leistungen kann der Anbieter qualifizierte Subunternehmer und Drittanbieter einsetzen.
(1) Der konkrete Umfang der vom Anbieter bereitzustellenden Leistungen sowie die garantierten Verfügbarkeitszeiten sind im Service Level Agreement (SLA) detailliert festgelegt. Dieses SLA bildet einen verbindlichen Bestandteil des vorliegenden Vertrages und ist als Anlage beigefügt.
(2) Dem Anbieter steht es frei, EventGig und die damit verbundenen Leistungen zu modifizieren – insbesondere im Rahmen technischer Modernisierungen und Weiterentwicklungen. Sollten dabei wesentliche Funktionalitäten wegfallen, wird der Kunde spätestens 30 Tage im Voraus benachrichtigt. In einem solchen Fall räumt der Anbieter dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ein.
(3) Von der Regelung in Absatz (2) ausgenommen sind experimentelle Funktionen und Features im Beta-Status. Diese kann der Anbieter ohne vorherige Mitteilung anpassen oder vollständig einstellen.
(1) EventGig wird auf der Server-Infrastruktur des Anbieters betrieben, wo auch sämtliche Veranstaltungsdaten gespeichert und über die Internet-Präsenz des Anbieters erreichbar gemacht werden. Der Verantwortungsbereich des Anbieters für die Datenübermittlung endet an den Grenzen seines eigenen Netzwerks. Die Übertragungsqualität im restlichen Internet liegt außerhalb seines Einflussbereichs, weshalb keine Garantie für die universelle Erreichbarkeit übernommen werden kann. Die im SLA festgelegte Verfügbarkeit sowie technische Sicherheitsvorkehrungen gegen Datenverluste und unerlaubte Zugriffe sind davon unberührt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, EventGig fortlaufend zu aktualisieren und an den Stand der Technik anzupassen. Entstehen dadurch Kompatibilitätsanforderungen an die Kundendaten, erfolgt eine rechtzeitige Mitteilung. Der Kunde hat dann vier Wochen Zeit zu bestätigen, dass er seine Inhalte bis spätestens drei Werktage vor der Systemänderung anpassen wird. Fehlt diese Bestätigung, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt der Umstellung außerordentlich beenden.
(1) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner lokalen IT-Infrastruktur und muss durch geeignete Schutzmaßnahmen wie aktuelle Antivirensoftware, Systemupdates und regelmäßige Datensicherungen für die Integrität seiner Systeme sorgen. Ebenso hat er sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu seinem EventGig-Account erhalten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiter des Kunden, die mit den Zugangsdaten in Berührung kommen.
(2) Auf EventGig dürfen ausschließlich rechtskonforme Inhalte gespeichert und verarbeitet werden. Verboten ist das Hochladen, Speichern oder Verbreiten von Material, das gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Dies umfasst insbesondere: urheberrechtlich, marken- oder patentrechtlich geschütztes Material ohne entsprechende Nutzungslizenz; Angebote für geschützte Produkte oder Dienstleistungen ohne Berechtigung; belästigende Massenmails (Spam gemäß § 7 UWG); wettbewerbswidrige Praktiken wie Schneeballsysteme oder progressive Kundenwerbung; sowie beleidigende, diffamierende, pornografische, gewaltverherrlichende oder jugendschutzrelevante Inhalte.
(3) Darüber hinaus hat der Kunde folgende belästigende oder störende Aktivitäten zu unterlassen, selbst wenn diese nicht unmittelbar rechtswidrig sein sollten: Versand von Kettenbriefen; Bewerbung oder Durchführung von Strukturvertriebsmodellen (etwa Multi-Level-Marketing); anzügliche oder sexuell konnotierte Kommunikation; sowie jegliche Handlungen, die geeignet sind, die technische Infrastruktur des Anbieters übermäßig zu belasten oder in ihrer Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.
(4) Die in EventGig integrierten E-Mail-Funktionen sind ausschließlich für transaktionsbezogene Kommunikation (wie Ticketversand und Buchungsbestätigungen) sowie für vertragliche Mitteilungen (etwa Veranstaltungsabsagen oder wichtige Event-Hinweise) konzipiert. Der Versand von Marketing-E-Mails oder Newslettern ist nicht gestattet, da die gesetzlich vorgeschriebenen Mechanismen (Double-Opt-In-Verfahren, Abmeldemöglichkeit) nicht implementiert sind. Bei Verstößen, die den Ruf der Anbieter-Server gefährden, ist der Anbieter zur Sperrung der E-Mail-Funktion oder des gesamten Accounts berechtigt.
(5) Bei technischen Störungen oder Fragen ist der Kunde verpflichtet, die vom Anbieter bereitgestellten Meldeformate, Formulare und Checklisten zu verwenden. Anfragen müssen präzise und nachvollziehbar formuliert werden. Falls erforderlich, soll der Kunde technisch versierte Mitarbeiter zur Problembeschreibung hinzuziehen.
(6) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle über EventGig veröffentlichten Inhalte sämtlichen rechtlichen Anforderungen genügen. Dazu zählen beispielsweise: Impressumspflichten; Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO; Urheberrechtsbestimmungen; Kennzeichnung eigener AGB; sowie bei Verbrauchergeschäften alle verbraucherschutzrechtlichen Hinweise (etwa zu Widerrufs- oder Rückgaberechten). Gleiches gilt für die vom Kunden gewählte Internet-Adresse, unter der seine Inhalte abrufbar sind – auch diese darf keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich aller dadurch entstehenden Kosten, soweit diese auf einem Verhalten oder Inhalten des Kunden beruhen.
(7) Bei einem unmittelbar drohenden oder bereits eingetretenen Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten sowie bei nicht offensichtlich unbegründeten Ansprüchen Dritter gegenüber dem Anbieter ist dieser berechtigt, unter Abwägung der berechtigten Kundeninteressen die Anbindung der betreffenden Inhalte ans Internet teilweise oder vollständig mit sofortiger Wirkung temporär zu unterbrechen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
(8) Die vom Kunden auf EventGig gespeicherten Inhalte können urheberrechtlich und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde gewährt dem Anbieter das Recht, diese Inhalte bei Abrufen über das Internet zugänglich zu machen, sie hierfür zu vervielfältigen und zu übertragen sowie sie zum Zweck der Datensicherung zu kopieren. Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob seine Verarbeitung personenbezogener Daten den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht.
(9) Der Kunde versichert, dass alle von ihm angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Diese Angaben sind auf Anforderung des Anbieters nachzuweisen. Änderungen der Firmierung, Adresse, Bankverbindung, Ansprechpartner oder Kontaktdaten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, üblicherweise durch eigenständige Aktualisierung der Stammdaten im Kundenprofil.
(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Der Anbieter übermittelt dem Kunden bis zum fünften Werktag des Folgemonats eine Rechnung, deren Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig wird. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat und stellt die ausreichende Kontodeckung sicher.
(2) Sämtliche Rechnungen werden in Euro ausgestellt und Zahlungen sind ausschließlich in Euro zu leisten. Basieren Preisberechnungen auf anderen Währungen – etwa bei prozentualen Vergütungsmodellen oder individuellen Vereinbarungen – erfolgt die Umrechnung zum aktuellen Tageskurs einer offiziellen Referenzstelle wie der Europäischen Zentralbank.
(3) Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters für die vom Kunden gewählten Service-Pakete. Der Anbieter ist berechtigt, diese Preisliste nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 3 BGB anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
(1) Die Nutzung von EventGig ist ausschließlich für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zugang zu EventGig oder einzelne Funktionen der Plattform an Dritte weiterzuverkaufen, zu vermieten oder anderweitig kommerziell zu überlassen.
(2) Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, EventGig als White-Label-Lösung, unter eigenem Namen oder als Teil eigener Dienstleistungspakete an Dritte anzubieten. Die gewerbliche Weiterveräußerung der Anbieter-Leistungen in jeglicher Form bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Verstöße gegen dieses Übertragungsverbot berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Kunde ist zur pünktlichen Begleichung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Überschreitet der Zahlungsverzug einen Zeitraum von zwei Wochen, steht dem Anbieter das Recht zu, den Account des Kunden vorübergehend zu sperren. Eine solche Sperrmaßnahme lässt die Zahlungspflicht des Kunden unberührt; die Vergütungsansprüche bestehen fort. Die Freischaltung erfolgt umgehend nach vollständiger Tilgung aller Rückstände. Weitergehende Ansprüche des Anbieters – insbesondere aus dem Urheberrechtsgesetz sowie sonstige Schadensersatzansprüche – bleiben hiervon unberührt.
(1) Das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde kommt dadurch zustande, dass der Kunde über die Website des Anbieters ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages abgibt und der Anbieter dieses Angebot durch entsprechende Erklärung annimmt. Die bloße Präsentation von EventGig auf der Anbieter-Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Nach Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Anbieter werden die vereinbarten Services unverzüglich bereitgestellt.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit mit Wirkung zum Ablauf des laufenden Kalenderquartals schriftlich zu beenden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund steht beiden Parteien unabhängig von der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei: schwerwiegenden Verstößen gegen vertragliche Hauptpflichten; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anderen Vertragspartners oder dessen Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsverzug des Kunden für mindestens zwei aufeinanderfolgende Fälligkeitstermine oder bei Rückständen in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten über einen längeren Zeitraum.
(4) Für den Anbieter begründen darüber hinaus folgende Umstände ein außerordentliches Kündigungsrecht: Die über EventGig beworbenen Veranstaltungsinhalte oder sonstige vom Kunden veröffentlichte Materialien weisen rechtswidrige, sittenwidrige, volksverhetzende, extremistische, gewaltverherrlichende oder anderweitig menschenverachtende Elemente auf; die Veranstaltungen oder Veröffentlichungen des Kunden sind geeignet, den Ruf des Anbieters erheblich zu beeinträchtigen; der Anbieter hat begründeten Anlass zur Annahme betrügerischer oder missbräuchlicher Absichten des Kunden.
(5) Dem Kunden steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn die im SLA zugesicherte Jahresverfügbarkeit von EventGig erheblich unterschritten wird – dies ist bei einem Absinken unter 95 % der Fall.
(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der DSGVO, des TTDSG, des Telekommunikations- und Telemediengesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die vom Kunden auf EventGig hochgeladenen Daten werden datenschutzkonform behandelt und geschützt.
(2) Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, erhebt, verarbeitet und nutzt der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden sowie der Ticketkäufer des Kunden. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung sind im Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) geregelt, der als Anlage Bestandteil dieser AGB ist. Mit Annahme dieser AGB akzeptiert der Kunde zugleich den AVV. Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten im erforderlichen Umfang gespeichert, übermittelt, gelöscht oder gesperrt werden, soweit dies zur Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen notwendig ist.
(3) Alle Informationen, die dem Anbieter im Rahmen der Vertragsbeziehung zugänglich werden, behandelt dieser streng vertraulich. Dies umfasst insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Methoden, Verfahren, Geschäftsbeziehungen, Preisgestaltungen und Informationen über Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um unbefugte Zugriffe Dritter auf Kundendaten zu verhindern, und verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend zur Verschwiegenheit. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragsende für weitere drei Jahre fort.
(4) Bei Vertragsbeendigung erhält der Kunde auf Wunsch sämtliche Daten auf portablen Datenträgern oder per Online-Übermittlung. Ein Anspruch auf Bereitstellung von Software zur Datennutzung besteht nicht. Nach Prüfung und Bestätigung durch den Kunden löscht der Anbieter alle Kundendaten vollständig; diese können jedoch noch bis zu drei Monate in Backup-Systemen verbleiben.
(5) Sofern der Kunde über einen Partner des Anbieters akquiriert wurde, willigt der Kunde ein, dass abrechnungsrelevante Informationen (monatliche Ticketverkaufszahlen und Gebührensummen) zur Provisionsabrechnung an diesen Partner übermittelt werden. Personenbezogene Daten werden dabei nicht weitergegeben.
(1) Der Kunde hat die Pflicht, Fehlfunktionen, technische Störungen oder Mängel an EventGig sowie der zugehörigen Dokumentation sofort dem Anbieter anzuzeigen. Für die Gewährleistung gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Mangel dem Kunden erkennbar wurde oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennbar sein müssen.
(2) Nach ordnungsgemäßer Mangelanzeige nimmt der Anbieter die Fehlerkorrektur gemäß den im SLA definierten Service-Zeiten vor. Diese Pflicht umfasst alle technischen Beeinträchtigungen, die den ordnungsgemäßen Gebrauch von EventGig hindern oder erschweren.
(3) Der Kunde muss Minderungsansprüche dem Anbieter vor Ausübung schriftlich anzeigen und begründen. Ein einseitiger Einbehalt von Entgeltbeträgen ohne vorherige Ankündigung ist nicht zulässig.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten – auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Mitarbeiter. Bei Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf das Dreifache der durchschnittlichen Monatsvergütung begrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung unerlässlich ist und auf die der Kunde vertrauen darf, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Anbieter nur für typischerweise vorhersehbare Schäden und maximal bis zum Dreifachen der durchschnittlichen Monatsvergütung.
(2) Der Kunde erkennt an, dass eine vollständige Verfügbarkeit von EventGig aus technischen Gründen nicht realisierbar ist. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsanpassungen sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (etwa Stromausfälle, Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, höhere Gewalt oder Ausfälle bei Partnerunternehmen) können zu Beeinträchtigungen oder vorübergehenden Unterbrechungen führen. Für solche Ereignisse übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(3) Im Fall von Datenverlusten beschränkt sich die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Eine Haftung für Daten- oder Programmverluste besteht nicht, soweit der Schaden durch unterlassene Sicherungskopien des Kunden verursacht wurde und eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn des Kunden ist im Rahmen der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen. Für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Telekommunikationsdienste gelten die Haftungsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes.
Die CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt) verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung bei der HISCOX SA.
Versicherer:
HISCOX SA
Bernhard-Wicki-Str. 3
80636 München
Deutschland
Berufshaftpflichtversicherung:
Versicherungssumme: 300.000,00 Euro
Betriebshaftpflichtversicherung:
Versicherungssumme: 3.000.000,00 Euro
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen – soweit nicht bereits an anderer Stelle geregelt – werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, diesen Änderungen innerhalb einer Woche ab dem geplanten Inkrafttreten in Textform zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei der Änderungsmitteilung wird der Anbieter den Kunden ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
(1) Gegenansprüche können von den Vertragsparteien nur dann zur Aufrechnung gebracht werden, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht den Parteien ausschließlich aufgrund von Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
(3) Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei, welche nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf. § 354a HGB bleibt unberührt.
(1) Das Vertragsverhältnis wird auch dann wirksam begründet, wenn der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, ohne dass eine ausdrückliche Vereinbarung über die Geltung von AGB getroffen werden muss.
(2) Inhaltlich übereinstimmende Regelungen in den beiderseitigen Geschäftsbedingungen werden als vertraglich vereinbart behandelt. Enthalten die vorliegenden Geschäftsbedingungen Klauseln, die in den AGB des Kunden nicht vorhanden sind, gelten die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen.
(3) Stehen sich widersprechende Einzelbestimmungen gegenüber, finden anstelle dieser die gesetzlichen Vorschriften des dispositiven Rechts Anwendung. Dies gilt ebenso für Regelungen, die ausschließlich in den AGB des Kunden enthalten sind.
(1) Jegliche Modifikationen, Erweiterungen oder Spezifizierungen dieser Bedingungen sowie besondere Abmachungen oder Garantien zwischen den Vertragsparteien erfordern die Schriftform, um rechtsgültig zu werden.
(2) Von Mitarbeitern, Vertretern oder Hilfskräften des Anbieters abgegebene Erklärungen erlangen nur dann Verbindlichkeit, wenn der Anbieter seine schriftliche Zustimmung hierzu erteilt.
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Die unwirksame Regelung bleibt insoweit anwendbar, wie sie rechtlich zulässig ist.
(2) Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für vertragliche Lücken.
Die Parteien vereinbaren bezüglich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird, soweit rechtlich zulässig, der Gerichtsstand Walsrode vereinbart.
CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Joshua Karl Bernhard Claßen
Registergericht: Amtsgericht Walsrode
Registernummer: HRB 212804
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE455181503
Anschrift:
Steinackersweg 5
28857 Syke
Deutschland
Kontakt:
E-Mail: support@eventgig.de
Telefon: +4915168516367
– als Vertragsanlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen –
(1) EventGig umfasst insbesondere folgende Kernfunktionen:
(2) Die technische Infrastruktur basiert auf aktuellen Linux-Server-Systemen. Der Betrieb erfolgt in professionellen Rechenzentrumsumgebungen innerhalb der Europäischen Union.
(3) Zur Gewährleistung der Datensicherheit werden branchenübliche Schutzmaßnahmen implementiert. Sämtliche Kommunikation mit und zwischen den Servern ist nach aktuellen Standards verschlüsselt. Passwörter werden ausschließlich in gehashter Form gespeichert.
(1) EventGig ist grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. Der Anbieter garantiert eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit von mindestens 99 %. Von dieser Garantie ausgenommen sind Ausfälle infolge höherer Gewalt sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
(2) Geplante Wartungsarbeiten, die zu Systemunterbrechungen führen können, werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt. Ausgenommen hiervon sind Notfallmaßnahmen zur Gefahrenabwehr (etwa bei Sicherheitslücken) oder zur akuten Störungsbeseitigung.
(3) Für Funktionalitäten, die als "Beta", "experimentell" oder vergleichbar gekennzeichnet sind, besteht keine Verfügbarkeitsgarantie.
(4) EventGig ist für die Verarbeitung von mindestens 2000 Tickettransaktionen pro Minute ausgelegt. Bei außergewöhnlich hoher Nachfrage zu einzelnen Events kann es temporär zu Leistungseinschränkungen für andere Veranstalter kommen. Der Kunde wird gebeten, den Anbieter mindestens 14 Tage vor Verkaufsstart zu informieren, wenn mit sehr hohem Andrang innerhalb kurzer Zeit zu rechnen ist.
(1) Der technische Support ist per E-Mail unter support@eventgig.de jederzeit erreichbar. Der Anbieter bemüht sich, E-Mail-Anfragen schnellstmöglich zu beantworten, spätestens jedoch bis 18:00 Uhr des ersten Werktages nach E-Mail-Eingang.
(2) Zusätzlich bietet der Anbieter nach Möglichkeit telefonischen Support unter der auf der Website genannten Rufnummer an. Eine garantierte telefonische Erreichbarkeit besteht nicht. Bei Nichterreichbarkeit sollten Anfragen per E-Mail gestellt oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Der Anbieter behält sich vor, telefonische Anfragen schriftlich an die hinterlegte Kunden-E-Mail-Adresse zu beantworten.
(3) Der Anbieter ist bestrebt, technische Störungen binnen 24 Stunden nach Eingang einer hinreichend detaillierten Störungsmeldung zu beheben. Aufgrund der technischen Komplexität mancher Probleme kann dies jedoch nicht verbindlich garantiert werden.
(1) Der Anbieter setzt branchenübliche Monitoring-Software zur kontinuierlichen Verfügbarkeitsprüfung ein. Die Erreichbarkeit betriebskritischer Systeme wird regelmäßig überwacht; bei Störungen erfolgt eine automatische Alarmierung der technischen Mitarbeiter.
(2) Die Monitoring-Infrastruktur ist in einem separaten Rechenzentrum untergebracht, um eine unabhängige Überwachung zu gewährleisten. Die Prüfung erfolgt in der Regel minütlich, mindestens jedoch alle fünf Minuten. Kurzfristige Monitoring-Ausfälle durch Wartung oder technische Probleme sind möglich.
Der Kunde kann EventGig auf Anfrage in einem kostenfreien Demo-Account testen, um sich mit der Plattform vertraut zu machen. Der Demo-Account hat funktionale Einschränkungen und dient ausschließlich zu Testzwecken. Eine automatische Umwandlung in einen kostenpflichtigen Account erfolgt nicht.
(1) Die Nutzung von EventGig erfolgt ohne monatliche Grundgebühr. Die Anzahl der Benutzerkonten mit Plattformzugriff ist unbeschränkt.
(2) Für den Verkauf von Tickets oder anderen Produkten über EventGig wird eine Provision in Höhe von 2,4 % des erzielten Brutto-Transaktionsvolumens berechnet. Beispiel: Bei einem Ticketpreis von 100 Euro (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) beträgt die Gebühr 2,40 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
(3) Abweichende Vergütungsvereinbarungen bedürfen der Textform.
(4) Für zusätzliche Dienstleistungen, die der Kunde beim Anbieter beauftragt, wird ein Stundensatz von 90 Euro (netto) berechnet. Solche Leistungen werden ausschließlich auf Basis schriftlicher Beauftragung erbracht. Auf Wunsch erstellt der Anbieter vorab einen Kostenvoranschlag.
(5) Datensicherungen oder Datenexporte werden dem Kunden standardmäßig in digitaler Form (per E-Mail oder Download) bereitgestellt. Wünscht der Kunde die Übermittlung auf einem physischen Datenträger, wird hierfür eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 140 Euro (netto) berechnet.
(6) Erweiterte Verfügbarkeits- oder Support-Garantien können auf Anfrage gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale vereinbart werden.
Erbringer der Services gemäß diesem SLA ist die CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Syke.
– gemäß Art. 28 DSGVO –
(1) Dieser Vertrag über die Auftragsverarbeitung (im Folgenden „AVV") regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Dieser AVV findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
(3) In diesem AVV verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen:
(4) Soweit Erklärungen „schriftlich" zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in Textform (E-Mail) erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung der Event-Ticketing-Plattform EventGig. Dies umfasst insbesondere:
(2) Die Verarbeitung beruht auf dem zwischen den Parteien bestehenden Nutzungsvertrag gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Hauptvertrag").
(3) Die Verarbeitung beginnt mit der Registrierung des Auftraggebers auf der Plattform EventGig und endet mit der vollständigen Beendigung des Hauptvertrags und der Löschung aller personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen dieses AVV.
(1) Die Verarbeitung umfasst folgende Arten der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Abgleich, Einschränkung, Löschen und Vernichtung von Daten.
(2) Die Verarbeitung dient folgenden Zwecken:
(3) Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
(4) Von der Verarbeitung betroffen sind:
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen bestehen, teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist gesetzlich verboten.
(2) Der Auftragnehmer verwendet die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.
(3) Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren. Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(5) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht wurden.
(6) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei:
(7) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
(8) Die Auftragsverarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR. Der Auftragnehmer nutzt für das Hosting der Plattform Rechenzentren in Frankfurt am Main (Deutschland).
(1) Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die konkreten Maßnahmen sind in Anlage 1 zu diesem AVV beschrieben.
(2) Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
(3) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen logisch getrennt werden.
(4) Der Auftragnehmer führt auf Anfrage den Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
(1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren.
(2) Den entsprechenden Weisungen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten.
(3) Der Auftraggeber kann über die Administrationsfunktionen von EventGig selbstständig Daten berichtigen, löschen oder exportieren.
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit die allgemeine Genehmigung, Unterauftragnehmer für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen einzusetzen.
(2) Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragnehmer sind in Anlage 2 zu diesem AVV aufgeführt und vom Auftraggeber genehmigt.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragnehmern. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung Einspruch erheben.
(4) Der Auftragnehmer stellt vertraglich sicher, dass die Unterauftragnehmer dieselben Datenschutzpflichten einhalten, die in diesem AVV festgelegt sind.
(5) Kommt der Unterauftragnehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragnehmers.
(1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden; solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigen.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch Einholung von Auskünften und Einsichtnahme in relevante Dokumentationen.
(5) Kontrollen haben ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs zu erfolgen und sind mit angemessener Vorankündigung anzumelden.
(1) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Die Mitteilung erfolgt an: support@eventgig.de (oder die vom Auftraggeber hinterlegte Kontaktadresse).
(2) Die Mitteilung enthält mindestens:
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, dem Auftragnehmer jederzeit Weisungen bezüglich der Art, des Umfangs und der Methoden der Datenverarbeitung zu erteilen.
(2) Weisungen können an folgende Kontaktadresse gerichtet werden: support@eventgig.de
(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
(4) Der Auftragnehmer dokumentiert erteilte Weisungen und deren Umsetzung.
(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers:
(2) Der Auftraggeber teilt seine Wahl innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende mit. Erfolgt keine Mitteilung, werden die Daten gelöscht.
(3) Die Löschung erfolgt so, dass eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Der Auftragnehmer bestätigt die vollständige Löschung auf Anfrage.
(4) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, werden vom Auftragnehmer über die Vertragsbeendigung hinaus entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.
(5) Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuerrechtlicher Vorschriften) nicht gelöscht werden können, werden gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
(1) Für den Ersatz von Schäden, die eine Person wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO (insbesondere Art. 82 DSGVO) sowie die Haftungsregelungen des Hauptvertrags.
(2) Im Innenverhältnis haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die durch eine Verarbeitung unter Verstoß gegen diesen AVV oder gegen Weisungen des Auftraggebers entstanden sind.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 gilt nicht, soweit der Auftragnehmer nachweist, dass er für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, nicht verantwortlich ist.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Walsrode.
(4) Dieser AVV tritt mit Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber in Kraft.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:
Zutrittskontrolle:
Zugangskontrolle:
Zugriffskontrolle:
Trennungskontrolle:
Weitergabekontrolle:
Eingabekontrolle:
Verfügbarkeitskontrolle:
Belastbarkeitskontrolle:
Datenschutz-Management:
Incident-Response-Management:
Auftragskontrolle:
Der Auftraggeber genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragnehmer:
| Firma | Anschrift | Auftragsinhalt |
|---|---|---|
| Amazon Web Services EMEA SARL | 38 Avenue John F. Kennedy, 1855 Luxemburg | Hosting, Datenspeicherung (AWS Frankfurt), Content Delivery (CloudFront), Authentifizierung (Cognito) |
| Sendinblue GmbH (Brevo) | Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin | Versand transaktionaler E-Mails (Bestellbestätigungen, Tickets) |
Hinweise:
Stand: Januar 2026