Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Verträge über die Event-Ticketing-Plattform EventGig

Version 1.1 – 01.09.2025

CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt)
Steinackersweg 5
28857 Syke

I. Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt), Steinackersweg 5, 28857 Syke – im Folgenden "Provider" genannt – und den vertraglich berechtigten Nutzern dieser Software – im Folgenden "Kunden" genannt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Event-Ticketing-Plattform (nachfolgend kurz Software), die auf Servern im Einflussbereich des Providers bereitgestellt wird. Sie dient der Online-Organisation von realen ortsbezogenen Veranstaltungen (z.B. Techno Party, Konzerte), insbesondere zur Verwaltung der Anmeldungen und der Bezahlung (Ticketshop).

(2) Diese Vertragsvereinbarung gewährt dem Kunden Zugriff auf die Software via Internetanschluss durch Application Service Providing (ASP). Der Kunde ist berechtigt, die Software für seine Belange zu verwenden und dabei eigene Daten zu verarbeiten sowie zu speichern.

(3) Die Software, die benötigte Computerleistung sowie der erforderliche Datenspeicherplatz werden durch den Provider oder einen von ihm beauftragten Dritten (beispielsweise ein Rechenzentrum) bereitgestellt. Der dem Kunden zugeteilte Bereich des Systems ist gegen Fremdzugriffe abgeschirmt.

(4) Die Internetverbindung des Kunden fällt nicht unter dieses Vertragsverhältnis. Der Kunde übernimmt die ausschließliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion seines Internetzugangs samt der Übertragungsstrecken sowie seines eigenen Rechners.

(5) Es werden seitens des Providers keine Aufgaben im Auftrag des Kunden erledigt, vor allem erfolgt keine Bearbeitung der über den Ticketshop initiierten Zahlungsabläufe.

(6) Der Provider stellt dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten für die Identifikation und Authentifikation zur Softwarenutzung zur Verfügung. Es ist dem Kunden untersagt, diese Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Falls der Kunde seine eigenen Zugangsdaten vergibt, ist er dafür verantwortlich, dass diese sicher aufbewahrt werden und nicht in unbefugte Hände gelangen. Der Provider haftet nicht für Schäden, die durch eine missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten entstehen.

§ 3 Leistungen des Providers

(1) Die Daten und Event-Inhalte werden auf den Servern des Providers gespeichert und über dessen Internet-Adressen verfügbar gemacht. Der Provider ist nur für die Datenübertragung innerhalb seines eigenen Netzwerks verantwortlich. Was im restlichen Internet passiert, kann der Provider nicht beeinflussen. Er kann deshalb nicht garantieren, dass alle Daten andere Computer erreichen.

(2) Der Provider stellt die oben genannten Leistungen mit einer durchschnittlichen Jahresverfügbarkeit von 98,5 % zur Verfügung. Nähere Bestimmungen zur Systemverfügbarkeit finden sich in den Service Level Agreements im Anhang.

(3) Speziell trifft der Provider Sicherheitsvorkehrungen, um Datenverluste bei Rechnerausfällen zu verhindern und vor unbefugten Fremdzugriffen zu schützen.

(4) Der Provider darf die verwendete Hard- und Software jederzeit dem aktuellen technischen Stand anpassen. Falls durch eine solche Anpassung neue Anforderungen an die vom Kunden gespeicherten Inhalte entstehen, um die Provider-Leistungen weiterhin gewährleisten zu können, teilt der Provider dem Kunden diese neuen Anforderungen mit. Der Kunde entscheidet unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung, ob er die neuen Anforderungen erfüllen möchte und bis wann dies erfolgt. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor der Umstellung, dass er seine Inhalte rechtzeitig anpassen wird (spätestens drei Werktage vor der Umstellung), ist der Provider berechtigt, den Vertrag zum Umstellungstermin zu kündigen.

§ 4 Serviceleistungen

(1) Die vom Provider zu erbringenden Serviceleistungen sind im Service Level Agreement (SLA) ausführlich geregelt. Das SLA ist Vertragsanhang und integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.

(2) Der Provider darf die Serviceleistungen einschließlich der zur Verfügung gestellten Software verändern und anpassen, vor allem bei technischen Weiterentwicklungen. Bei Entfall wichtiger Funktionen informiert er den Kunden mindestens einen Monat vor der Änderung. In diesem Fall hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungsstichtag.

(3) Das, (2), gilt nicht für Beta- oder Testfunktionen, die der Provider jederzeit ohne Ankündigung ändern oder entfernen kann.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde muss bei der Störungsbeschreibung, -eingränzung, -feststellung und -meldung die Vorgaben des Providers einhalten. Erforderlichenfalls sind die vom Provider dann zur Verfügung gestellten Checklisten zu verwenden.

(2) Der Kunde hat seine Störungsberichte und Fragen bestmöglich zu konkretisieren. Hierfür soll er bei Bedarf sachkundige Mitarbeiter hinzuziehen.

(3) Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und schützt seinen Computer mit geeigneten Mitteln, wie etwa Systemupdates und einem aktuellen Virenschutzprogramm.

(4) Der Kunde sorgt dafür, dass Dritte keinen unbefugten Zugang zur Software erhalten und bindet auch seine Mitarbeiter in diese Pflicht ein.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Speicherplatz keine illegalen Inhalte zu speichern, die gegen Gesetze, behördliche Vorgaben oder Rechte Dritter verstoßen.

(6) Der Kunde darf insbesondere nicht:

  • a) rechtlich geschützte Inhalte ohne entsprechende Berechtigung nutzen (z. B. durch Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht geschützte Inhalte);
  • b) rechtlich geschützte Waren oder Dienstleistungen ohne entsprechende Berechtigung bewerben, anbieten oder verkaufen;
  • c) andere Nutzer unzumutbar stören, vor allem durch Spam (siehe § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG);
  • d) wettbewerbswidrige Aktivitäten durchführen oder verlangen, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme);
  • e) beleidigende, verleumderische, pornografische, gewaltdarstellende, missbräuchliche, sittenwidrige oder gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Inhalte, Waren oder Dienstleistungen bewerben, anbieten oder verkaufen.

(7) Der Kunde ist darüber informiert, dass die E-Mail-Versandfunktionen der Software vom Provider für transaktionale E-Mails (beispielsweise Buchungsbestätigungen) und wesentliche Informationen zur Vertragsabwicklung (wie etwa Veranstaltungsabsagen oder wichtige Hinweise zum Event) konzipiert sind. Sie sind ausdrücklich nicht für den Versand von E-Mails mit vorwiegend werblichem Inhalt (beispielsweise Newsletter) vorgesehen, da sie nicht über die erforderlichen Funktionen für eine rechtskonformen Durchführung (verpflichtender Double-Opt-In, Abbestellmöglichkeit) verfügen. Falls der Kunde die E-Mail-Server des Providers (und nicht eigene) verwendet, ist der Provider bei missbräuchlicher Nutzung berechtigt, die E-Mail-Funktion einzeln oder den gesamten Zugang zu blockieren, um Reputationsschäden an den Provider-Servern zu verhindern.

(8) Der Kunde darf folgende störende Handlungen nicht durchführen:

  • a) Kettenbriefe versenden;
  • b) Multi-Level-Marketing betreiben, bewerben oder fordern;
  • c) anzügliche oder sexuelle Kommunikation führen;
  • d) die Infrastruktur überlasten oder beeinträchtigen.

(9) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm über das Provider-Angebot veröffentlichten Inhalte allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören beispielsweise die Impressumspflicht, die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO, die Beachtung von Urheberrechten, Hinweise auf eventuell vorhandene AGB des Kunden sowie (falls sich das Kundenangebot an Verbraucher richtet) verbraucherschutzrechtlich vorgeschriebene Hinweise wie etwa auf mögliche Widerrufs- oder Rückgaberechte. Der Kunde sorgt außerdem dafür, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abrufbar sind, ebenfalls nicht gegen Gesetze, behördliche Vorgaben oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde stellt den Provider von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der dadurch entstehenden Kosten frei.

(10) Bei Verstößen gegen diese Pflichten oder bei berechtigten Beschwerden Dritter kann der Provider die Internetverbindung der Inhalte sofort ganz oder teilweise sperren. Dabei berücksichtigt er die berechtigten Interessen des Kunden. Der Provider informiert den Kunden sofort über die Sperrung.

(11) Die vom Kunden gespeicherten Inhalte können urheberrechtlich und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde gewährt dem Provider das Recht, diese Inhalte über das Internet bereitzustellen, dafür zu kopieren und zu übertragen sowie für Backup-Zwecke zu vervielfältigen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob er personenbezogene Daten datenschutzkonform nutzt.

(12) Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind und dass er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Diese Angaben sind auf Verlangen des Providers zu belegen. Bei Änderungen der Firmenbezeichnung, Adresse, Bankverbindung, Ansprechpartner oder Kontaktdaten benachrichtigt der Kunde den Provider umgehend, normalerweise durch eigenständige Aktualisierung der Stammdaten im Kundenprofil.

§ 6 Reseller-Ausschluss

Der Kunde ist nicht berechtigt, die vom Provider bereitgestellten Leistungen Dritten zur gewerblichen Nutzung zu übertragen.

§ 7 Vergütung

(1) Der Kunde zahlt für die von ihm ausgewählten Service-Kategorien die Gebühren entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Providers.

(2) Der Provider darf die seiner Leistungserbringung zugrunde liegende Preisliste nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) anpassen. Über Preislistenänderungen wird der Provider den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen in Textform benachrichtigen.

(3) Die Vergütung wird monatlich nachträglich abgerechnet. Der Provider stellt dem Kunden bis zum 5. Werktag des Folgemonats eine Rechnung aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Sofern keine andere Zahlungsart schriftlich vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde den Provider zum Einzug der Vergütung im Lastschriftverfahren und sorgt für ausreichende Kontodeckung.

(5) Der Provider erstellt alle Rechnungen in Euro und akzeptiert Zahlungen ausschließlich in Euro. Falls Preise in anderen Währungen als Abrechnungsbasis dienen, beispielsweise aus prozentualer Berechnung oder individueller Vereinbarung, erfolgt die Umrechnung in Euro zum jeweils aktuellen Durchschnittskurs einer amtlichen Stelle, wie der Europäischen Zentralbank oder des deutschen Zolls.

§ 8 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigungen

(1) Die Software wird auf der Provider-Website präsentiert. Diese Darstellung stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Der Vertrag entsteht dadurch, dass zunächst der Kunde auf der genannten Website ein Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet und anschließend der Provider erklärt, dass er das Kundenangebot zum Vertragsschluss annimmt.

(2) Die betriebsbereite Bereitstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt unmittelbar nach der Provider-Mitteilung über den Vertragsabschluss.

(3) Der ASP-Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit.

(4) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalenderquartals schriftlich kündigen (beispielsweise per Brief oder E-Mail).

(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • ein Vertragspartner die in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Pflichten schwerwiegend verletzt,
  • über das Vermögen der anderen Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder diese insolvent oder zahlungsunfähig wird,
  • der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Zahlung des Entgelts oder eines erheblichen Teils davon in Verzug gerät, oder über einen Zeitraum von mehr als zwei Terminen mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsentgelten im Rückstand ist,
  • die Inhalte der vom Kunden über das System beworbenen Veranstaltungen oder die auf anderen Kanälen vom Kunden veröffentlichten Materialien rechtswidrige, sittenwidrige, volksverhetzende, rechtsradikale, gewaltverherrlichende oder anderweitig menschenverachtende Bestandteile aufweisen,
  • die Inhalte der vom Kunden über das System beworbenen Veranstaltungen oder die auf anderen Kanälen vom Kunden veröffentlichten Materialien geeignet sind, den Ruf des Providers erheblich zu schädigen oder
  • der Provider begründeten Verdacht hat, dass der Kunde in betrügerischer oder missbräuchlicher Absicht handelt.

Für den Kunden kann ein wichtiger Grund in einer erheblichen Unterschreitung der vereinbarten Software-Verfügbarkeit liegen; Dies ist bei einer Unterschreitung der zugesicherten Jahresverfügbarkeit auf unter 90 % der Fall.

§ 9 Recht des Providers zur Sperrung bei Zahlungsverzug des Kunden

(1) Der Kunde ist zur fristgerechten Entgeltzahlung verpflichtet. Bei Zahlungsverzögerungen von über zwei Wochen darf der Provider den Zugang sperren. Der Vergütungsanspruch besteht trotz einer solchen Zugangsblockierung fort. Die Wiederfreischaltung erfolgt sofort nach Ausgleich der Rückstände.

(2) Die Geltendmachung weiterreichender Ansprüche, beispielsweise nach dem Urheberrechtsgesetz, sowie insbesondere auch von sonstigen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fällen vorbehalten.

§ 10 Mängelansprüche und Kündigungsrecht des Kunden

(1) Software-Mängel einschließlich Handbüchern und sonstigen Unterlagen behebt der Provider nach entsprechender Mängelanzeige durch den Kunden innerhalb der im SLA bestimmten Reaktionszeit. Dies gilt ebenfalls für sonstige Beeinträchtigungen der Software-Nutzungsmöglichkeit. Für Mängelansprüche gilt das mietvertragliche Mängelrecht.

(2) Der Kunde darf Entgeltkürzungen nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt vornehmen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

(3) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist als gescheitert anzusehen.

(4) Der Kunde muss dem Provider Mängel umgehend mitteilen. Die Mängelansprüche verjähren binnen einem Jahr.

§ 11 Haftung

(1) Für Schäden durch die Nutzung öffentlicher Telekommunikationsdienstleistungen richtet sich die Provider-Haftung nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes.

(2) Außerhalb des Geltungsbereichs von Absatz (1) gelten nachfolgende Haftungsregelungen. Der Provider haftet uneingeschränkt ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Bei Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das Fünffache des durchschnittlichen Monatsentgelts beschränkt.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise zu rechnen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Fünffache des durchschnittlichen Monatsentgelts begrenzt.

(4) Die Datenverlust-Haftung wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und gefahrenentsprechender Erstellung von Sicherungskopien entstanden wäre. Für Daten- und/oder Programmverluste haftet der Provider nicht, soweit der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen zu erstellen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene Daten mit angemessenem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(5) Der Kunde akzeptiert, dass eine 100%ige Ticketshop-Verfügbarkeit technisch nicht erreichbar ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsaspekte sowie Ereignisse außerhalb des Provider-Machtbereichs (wie Stromausfälle, Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze etc.) können zu Beeinträchtigungen oder vorübergehender Diensteinstellung führen. Der Provider haftet nicht für Betriebsbeeinträchtigungen infolge von Ereignissen außerhalb seines Einflussbereichs, insbesondere höherer Gewalt und Dienstleistungen von Provider-Partnerunternehmen.

(6) Die Haftung für entgangene Kundengewinne schließt der Provider im Rahmen der oben genannten Bestimmungen aus.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Der Provider gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden hochgeladenen Daten und befolgt die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), das Telemediengesetz, das Telekommunikationsgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Provider informiert hiermit den Kunden darüber, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die ASP-Durchführung erforderlich ist. Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten vom Provider gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Kundeninteressen und des Vertragszwecks notwendig ist. Hierbei handelt es sich um Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, während der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt. Auf Anfrage stellt der Provider einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung.

(3) Der Provider behandelt alle Informationen und Daten vertraulich, die ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung vom Kunden zugänglich werden. Dies umfasst insbesondere Informationen über vom Kunden verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsbeziehungen, Preise sowie Informationen über die Vertragspartner des Kunden. Der Provider ist außerdem verpflichtet, unbefugte Drittenzugriffe auf Kundeninformationen und -daten durch angemessene Vorkehrungen zu verhindern.

(4) Der Provider ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.

(5) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nach Vertragsende weitere drei Jahre fort.

(6) Bei Vertragsende überträgt der Provider auf Kundenwunsch sämtliche Daten auf transportable Datenträger und händigt sie dem Kunden aus oder übermittelt sie online. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erhalt einer Software zur Datenverwendung. Nach Datenprüfung durch den Kunden löscht der Provider sämtliche Kundendaten. Die Kundendaten verbleiben noch bis zu drei Monate nach der Löschung in Sicherungskopien.

(7) Der Provider betreibt ein Partnerprogramm. Wurde der Kunde über einen Provider-Partner akquiriert, willigt der Kunde ein, dass abrechnungsrelevante Daten (monatliche Verkaufszahlen und Gebührensummen), die für die Provisionsabrechnung erforderlich sind, an den Partner weitergegeben werden. Personenbezogene Daten werden nicht weitergegeben.

§ 13 Haftpflichtversicherung

Die CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt) verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung bei der HISCOX SA.

Versicherer:

HISCOX SA

Bernhard-Wicki-Str. 3

80636 München

Deutschland

Berufshaftpflichtversicherung:

  • Versicherungssumme: 300.000,00 Euro

Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Versicherungssumme: 3.000.000,00 Euro

§ 14 Änderung der Vertragsbedingungen

(1) Soweit nicht bereits anderweitig ausdrücklich geregelt, darf der Provider diese Vertragsbedingungen wie folgt ändern oder ergänzen. Der Provider kündigt dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform an. Falls der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen.

(2) Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm gebilligt. Der Provider wird den Kunden bei der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen ausdrücklich auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.

§ 15 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

(1) Die Übertragung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Einwilligung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Bestimmung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 16 Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Providers erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Provider hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

§ 17 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

Falls der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Vereinbarung über die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. Anstelle sich widersprechender Einzelbestimmungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Bestimmungen enthalten, die in den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten die vorliegenden Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst entspricht. Entsprechendes gilt für eventuelle Lücken der Vereinbarungen.

§ 19 Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren bezüglich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

§ 20 Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Walsrode als Gerichtsstand vereinbart.

Kontaktdaten

CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführer: Joshua Karl Bernhard Claßen

Registergericht: Amtsgericht Walsrode

Registernummer: HRB 212804

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE455181503

Anschrift:

Steinackersweg 5
28857 Syke
Deutschland

Kontakt:

E-Mail: support@eventgig.de

Telefon: +4915168516367

Service Level Agreement und Technische Spezifikation

– als Anlage zu den AGB –

§ 1 Allgemeines

(1) Der Software-Funktionsumfang beinhaltet insbesondere:

  • die Erstellung von Ticket-Produkten
  • die technische Durchführung von Bestell- und Bezahlvorgängen
  • die Kontingentierung der Ticket-Verfügbarkeit
  • den Zugang zum Verwaltungsportal für mehrere Benutzer

(2) Dem Kunden wird auf Anfrage die Möglichkeit gewährt, die Software vorab unentgeltlich zu testen.

(3) Die Software steht dem Kunden prinzipiell rund um die Uhr zur Verfügung. Im Jahresdurchschnitt wird eine jährliche Mindestverfügbarkeit von 98,5 % zugesichert. Höhere Gewalt oder Störungen außerhalb des Provider-Einflussbereichs sind davon ausgenommen.

Wartungsarbeiten, die zu einem kurzfristigen Systemausfall führen können, werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Ausgenommen sind Arbeiten, die zur Vermeidung oder Abwehr einer konkreten Gefahr (beispielsweise Sicherheitslücken) oder zur Störungsbehebung kurzfristig erforderlich sind.

Für Funktionen, die als "experimentell", "beta" oder ähnlich markiert sind, gilt weiterhin keine Verfügbarkeitsgarantie.

(4) Das System ist darauf ausgelegt, mindestens 100 Ticketverkäufe pro Minute störungsfrei zu verarbeiten. Bei außergewöhnlich hoher Nachfrage einzelner Veranstaltungen kann der mögliche Durchsatz für andere Veranstalter kurzzeitig beeinträchtigt werden.

Der Kunde wird aufgefordert, den Provider zwei Wochen vor Verkaufsbeginn zu kontaktieren, wenn mit sehr großer Nachfrage innerhalb weniger Minuten zu rechnen ist.

(5) Bei der Service-Plattform handelt es sich um Linux-Server aktueller Versionen.

(6) Es werden angemessene, branchenübliche Maßnahmen ergriffen, um die Datensicherheit gegenüber unberechtigtem Zugriff zu gewährleisten. Dazu gehört, dass jede Kommunikation mit und zwischen den Servern nach aktuellen Standards verschlüsselt erfolgt. Passwörter werden nicht im Klartext auf den Servern gespeichert.

(7) Der Provider ist bestrebt, alle technischen Störungen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer ausreichend aussagekräftigen Meldung zu beheben. Aufgrund der technischen Komplexität mancher Störungen kann dies jedoch nicht verbindlich garantiert werden.

§ 2 Organisation

(1) Erbringer des Services ist die CLASSENCODE UG (haftungsbeschränkt), Syke.

(2) Die Server sind angemietet und befinden sich in Rechenzentren von Amazon Web Services (AWS) in Frankfurt am Main, Deutschland.

(3) Der Provider ist für den Kunden unter support@eventgig.de per E-Mail rund um die Uhr erreichbar. Der Provider ist bestrebt, alle E-Mails schnellstmöglich zu beantworten, spätestens jedoch bis zum Abend des auf den E-Mail-Eingang folgenden Werktages.

(4) Der Provider bietet nach Möglichkeit telefonischen Support unter der auf der Website angegebenen Telefonnummer an. Die telefonische Erreichbarkeit wird nicht garantiert.

Der Kunde wird aufgefordert, bei Nichterreichen per Telefon seine Anfrage per E-Mail zu stellen oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Der Provider behält sich vor, telefonisch eingehende Anfragen per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse zu beantworten.

§ 3 Qualitätskontrolle

(1) Der Provider verwendet branchenübliche Monitoring-Software zur Verfügbarkeitsmessung. Dabei wird die Erreichbarkeit der betriebsrelevanten Systeme regelmäßig getestet und im Fehlerfall automatisch eine Nachricht an die technischen Mitarbeiter des Providers versendet. Die Monitoring-Infrastruktur befindet sich in einem anderen Rechenzentrum als die überwachten Systeme.

(2) Die Erreichbarkeitsmessung erfolgt normalerweise minütlich, mindestens jedoch alle 5 Minuten. Kurzfristige Monitoring-Unterbrechungen aufgrund technischer Wartung oder Systemausfällen sind möglich.

§ 4 Entgeltberechnung

(1) Für die Software-Nutzung wird keine Grundgebühr erhoben. Die Anzahl der Benutzer mit Software-Zugriff ist nicht beschränkt.

(2) Für den Verkauf von Tickets oder anderen Produkten über die Software wird eine Gebühr von 2,4 % des erzielten Transaktionsvolumens berechnet. Wenn ein Ticket bei 100 Euro inkl. USt. in Ihrem Ticketshop kostet, berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 2,4 Euro. Zu den 2,4 Euro Gebühren kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % hinzu.

(3) Abweichende Entgeltvereinbarungen erfordern die Textform.

(4) Für die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen durch den Provider wird ein Stundensatz von 90 € netto vereinbart. Derartige Dienstleistungen werden nur aufgrund schriftlicher Kundenbeauftragung durchgeführt. Auf Wunsch kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

(5) Datensicherungen oder -exporte werden dem Kunden grundsätzlich digital (beispielsweise per E-Mail oder Download) zur Verfügung gestellt. Wünscht der Kunde eine Übertragung auf einem physischen Datenträger, wird der Aufwand berechnet. Die Bearbeitungsgebühr kann bis zu 120 € netto betragen.

(6) Erhöhte Verfügbarkeits- oder Supportgarantien sind auf Anfrage gegen eine monatliche Grundgebühr möglich.